In Spanien ist der nationale Notstand am 9. Mai 2021 zu Ende gegangen, dennoch gibt es auf Mallorca noch einige Coronavirus-Regeln zu beachten. Einige der wichtigsten Punkte haben wir hier für Sie zusammengefasst.
Bitte beachten Sie, dass sich die Coronavirus-Bestimmungen ständig ändern. Wir bemühen uns, diesen Artikel auf dem neuesten Stand zu halten, um Ihnen die aktuellsten Informationen zur Verfügung zu stellen.
- Einreisebestimmungen für Spanien
Vor der Reise müssen Sie einen Gesundheitsfragebogen ausfüllen (www.spth.gob.es). Wenn Sie aus einem anderen Teil der EU, der als Risikoland oder -gebiet eingestuft ist, nach Mallorca reisen, müssen Sie ein negatives Covid-Testergebnis ODER einen Nachweis über die Impfung ODER einen Nachweis über die Genesung bei der Ankunft am Flughafen vorlegen können. Wenn Sie aus einem Drittland nach Mallorca reisen, das als Risikoland“ eingestuft ist (dazu gehört derzeit das Vereinigte Königreich), müssen Sie einen vollständigen Impfschutz nachweisen können (ein Nachweis über die Genesung oder ein negatives Covid-Testergebnis wird nicht akzeptiert).
- Gesichtsmasken
Seit ihrer Einführung im Juli 2020 galten auf Mallorca fast ein Jahr lang strenge Vorschriften für Gesichtsmasken. Seitdem gab es mehrere Änderungen an den Regeln, je nach der Covid-Situation auf Mallorca. Ab Donnerstag, 10.02.2022, gilt Folgendes: In öffentlichen Gebäuden und in öffentlichen Verkehrsmitteln müssen Gesichtsmasken getragen werden. Im Freien ist eine Maske nur an überfüllten Orten erforderlich, d. h. wenn es nicht möglich ist, einen Mindestabstand von 1,50 Metern zu anderen Personen in der Umgebung einzuhalten. Die Art der zu tragenden Maske ist derzeit nicht vorgeschrieben. Ob Sie eine wieder verwendbare Stoffmaske, eine chirurgische Maske, eine FFP2- oder FFP3-Maske bevorzugen, bleibt Ihnen überlassen. - Hotelaufenthalt und Ferienunterkunft
In der Frühphase der Pandemie war es nur dann erlaubt, ein Hotelzimmer mit anderen Personen zu teilen, wenn man zu Hause in einem gemeinsamen Haushalt lebte. Dies ist nun nicht mehr erforderlich. Die Wellnessbereiche und Hallenbäder der Hotels wurden im Frühjahr 2021 wieder geöffnet. Hotelrestaurants können bis 2 Uhr morgens geöffnet bleiben. - Auswärts essen
Restaurants und Hotels dürfen sowohl in Innenräumen als auch im Freien servieren. Es gibt derzeit keine Beschränkungen hinsichtlich der maximalen Anzahl von Personen, die an einem Tisch sitzen können. Wer in einem Restaurant essen möchte, muss derzeit noch einen Impf- oder Genesungsnachweis oder ein negatives Testergebnis über einen QR-Code vorlegen können. Dies soll jedoch ab Samstag, dem 12.02.2022, nicht mehr möglich sein. - Strand und Schwimmbad
Es gibt keine Beschränkung mehr für die maximale Anzahl von Personen, die sich im Freien treffen können. Während es eine Zeit lang nicht erlaubt war, den Strand nachts zu besuchen, gibt es jetzt keine Einschränkungen mehr. Die Strände können zu jeder Tages- und Nachtzeit betreten werden. Während eines Strandspaziergangs ist es erlaubt, die Gesichtsmaske abzunehmen, sofern es möglich ist, einen Mindestabstand von 1,5 Metern zu Personen einzuhalten, die nicht im eigenen Haushalt leben. - Einkaufen
Alle Geschäfte, auch größere Einkaufszentren, dürfen bis Mitternacht geöffnet bleiben und zu 100 % ausgelastet sein. Der Verkauf von alkoholischen Getränken ist derzeit zwischen 21.30 Uhr und 8.00 Uhr verboten. Der Nachweis einer Impfung, der Genesung oder eines negativen Testergebnisses ist in den Geschäften nicht erforderlich. - Nachtleben
Eine im Dezember 2020 eingeführte Ausgangssperre wurde am 3. Juni 2021 durch ein Urteil des Obersten Gerichtshofs aufgehoben. Danach war es nicht mehr erlaubt, sich zwischen 2 und 6 Uhr morgens mit Personen aus anderen Haushalten zu treffen, doch wurden diese Einschränkungen Anfang September 2021 aufgehoben. Bars und Restaurants dürfen derzeit bis 2 Uhr morgens geöffnet sein. Anfang Oktober 2021 wurde die Öffnungszeit für Kneipen auf 4 Uhr morgens verlängert. Tanzen ist nicht erlaubt. Die seit langem diskutierte Wiedereröffnung von Nachtclubs fand am 8.10.2021 statt. Tanzen ist erlaubt – das Tragen einer Gesichtsmaske auf der Tanzfläche ist obligatorisch. Derzeit muss jeder, der eine Bar oder einen Nachtclub besucht, einen Nachweis über seine Impfung oder Genesung oder ein negatives Testergebnis über einen QR-Code vorlegen können. Ab Samstag, 12.02.2022, ist dies nicht mehr erforderlich. - Öffentliche Verkehrsmittel
Das Tragen einer Gesichtsmaske in öffentlichen Verkehrsmitteln ist obligatorisch. Der Verzehr von Speisen und Getränken ist nicht erlaubt. Der Mundschutz muss auch in Taxis und Transferfahrzeugen getragen werden. In Fahrzeugen von Autovermietungen sind sie nicht erforderlich. - Rauchen
Das Rauchen in öffentlichen Räumen ist nur dann erlaubt, wenn ein Mindestabstand von 2 Metern zu anderen Personen eingehalten werden kann. Daher ist es nicht erlaubt, auf Bar- oder Restaurantterrassen zu rauchen, und die Raucher dürfen nicht in einer Gruppe zusammenstehen. Wenn Sie in einem öffentlichen Raum rauchen, müssen Sie an einer Stelle bleiben – Rauchen im Gehen ist nicht erlaubt. - Rückreise
Bitte informieren Sie sich einige Tage vor der Abreise über die aktuellen Einreisebestimmungen für Ihr Reiseziel. Falls ein negatives Covid-Testergebnis erforderlich ist, müssen Sie einen Termin in der Teststelle am Flughafen Palma oder in einer der privaten Kliniken auf der Insel vereinbaren.