7-jähriger Junge wurde nach elterlicher Entführung durch Nationalpolizei zu seinem Vater zurückgebracht
Im Oktober 2023 begannen die Ermittlungen, als die Zentraleinheit für Familien- und Frauenbetreuung (UFAM) eine Anfrage der UFAM von Ciudadela erhielt, um die Mutter des Kindes ausfindig zu machen. Es gab Hinweise darauf, dass sie sich vor Tielmes (Madrid) versteckt hatte und anschließend nach Belgien geflohen war, womit sie gegen das von der Justiz festgelegte gemeinsame Sorgerecht verstieß.
Die Generaldirektion der Polizei berichtete in einer Pressemitteilung, dass die Mutter des Kindes sich in einem Haus in der Nähe von Brüssel versteckte, wo sie das Kind versteckte. Agenten der Flüchtlingsortungsabteilung aktivierten in Zusammenarbeit mit der belgischen Polizei das europäische Enfast-Netzwerk und fanden die Frau.
Am 26. Januar wurde die Frau von der belgischen Polizei festgenommen, aber später wieder freigelassen, da sie erklärte, sie sei Opfer geschlechtsspezifischer Gewalt und der Vater des Minderjährigen habe seinen Sohn sexuell missbraucht. Die belgischen Behörden forderten ein Videokonferenztreffen mit den spanischen Behörden an, woraufhin die Verlängerung der europäischen Ermittlungsanordnung beschlossen wurde, bis eine Entscheidung darüber getroffen wurde, ob die Rückgabe des Minderjährigen an den Vater angemessen war.
Belgische Jugendstaatsanwaltschaft entscheidet, dass Kind seinem Vater zurückgegeben wird
Nach Einholung der Aussagen beider Elternteile beschloss die belgische Jugendstaatsanwaltschaft am 30. Januar, das Kind seinem Vater zurückzugeben, wie von den spanischen Behörden gefordert. Mit dem Ziel, dass der kleine Junge nach Spanien zurückkehren konnte, da er keine Papiere hatte, als die Mutter den Personalausweis abgab, unternahm die UFAM-Zentrale Schritte mit dem spanischen Attachébüro in Belgien, um eine sichere Geleitgenehmigung zu erteilen, die ihm erlaubte, nach Spanien zu reisen, wo die Rückkehr zum Vater erfolgte.
Das Gericht in Ciudadela (Menorca), wo der Minderjährige lebte, klagte die Mutter wegen eines Verbrechens der elterlichen Entführung an. Die Nationalpolizei brachte den 7-jährigen Jungen schließlich zu seinem Vater zurück.
Die Ermittlungen und die Zusammenarbeit zwischen den spanischen und belgischen Behörden haben dazu beigetragen, dass das Kind wieder in die Obhut seines Vaters gegeben werden konnte. Es ist wichtig, dass in solchen Fällen schnell gehandelt wird, um das Wohl des Kindes zu schützen.
Justiz setzt sich für gemeinsames Sorgerecht ein
Das gemeinsame Sorgerecht ist in Spanien gesetzlich vorgeschrieben und bedeutet, dass beide Elternteile in wichtigen Entscheidungen für das Kind einbezogen werden müssen. Es soll sicherstellen, dass das Kind weiterhin eine Beziehung zu beiden Eltern hat und gleichermaßen von beiden betreut wird.
Die Nationalpolizei und die Justiz arbeiten eng zusammen, um solche Fälle von elterlicher Entführung zu bekämpfen und die Rechte des Kindes zu schützen. Durch die effektive Zusammenarbeit mit anderen europäischen Ländern kann die Rückgabe des Kindes an den rechtmäßigen Elternteil gewährleistet werden.
Rückgabe des Kindes an den Vater als Erfolg für die internationale Zusammenarbeit
Dieser Fall zeigt, wie wichtig die internationale Zusammenarbeit bei der Bekämpfung von Straftaten ist. Durch die enge Zusammenarbeit zwischen den spanischen und belgischen Behörden konnte das Kind sicher zu seinem Vater zurückgebracht werden.
Die Nationalpolizei setzt sich weiterhin für den Schutz der Rechte von Kindern und die Bekämpfung von Straftaten ein. Mit der Unterstützung der Justiz und der Zusammenarbeit mit anderen Ländern kann ein wichtiger Beitrag zu einem sicheren und gerechten Spanien geleistet werden.